Rückkauf von Versicherungen
- Rückkauf von Versicherungen
vorzeitige Kündigung von Lebensversicherungen und Unfallversicherungen mit garantierter Beitragsrückzahlung durch den Versicherungsnehmer. Diesem steht nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz ein Garantiewert zu (Rückkaufswert, Rückvergütung); vgl. § 176 VVG. Der Rückkaufswert ist nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode als Zeitwert der Versicherung zu berechnen. Bei Vermögenswirksamen ⇡ Lebensversicherungen beträgt er mindestens 50 Prozent der gezahlten Beiträge.
Lexikon der Economics.
2013.
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